070202ASBeschluss

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Beschlussvorlage

Der Akademische Senat der Universität Bremen fasst den folgenden Beschluss:

Der Akademische Senat der Universität Bremen teilt grundsätzlich die Zielsetzungen der vom Lande Bremen formulierten Vorlage zur Neufassung des Hochschulgesamtplanes: Bereitstellung einer hohen Zahl von Studienplätzen, Verbesserung der Lehrqualität, Weiterentwicklung der international wahrgenommenen und forschungsstarken Universität. Allerdings sieht der zugehörige Hochschulentwicklungsplan, der die Finanzierung der Universität sicherstellen soll, so umfangreiche Einsparungen vor, dass die genannten Ziele des Hochschulgesamtplanes schlechterdings nicht erreichbar sind. Der Akademische Senat lehnt es deshalb zum jetzigen Zeitpunkt ab, einen Beschluss zum Hochschulentwicklungsplan zu fassen. Die aus dem Hochschulentwicklungsplan resultierende Unterfinanzierung der Universität kann vom Akademischen Senat nicht akzeptiert werden. Er wird sich konzeptionell mit der Hochschulentwicklungsplanung erst dann wieder auseinandersetzen, wenn absehbar ist, dass die finanziellen Rahmenbedingungen gegenüber den derzeitigen Kürzungsauflagen so verbessert worden sind, dass eine den oben genannten Zielen verpflichtete Entwicklung von Lehre und Forschung gewährleistet ist.

Begründung:

Seit mehr als einem Jahrzehnt wird die Universität von Jahr zu Jahr finanziell schlechter ausgestattet, werden Hochschullehrerstellen gestrichen, die Mitarbeiterstellen nicht zureichend ausgebaut und der Sachhaushalt kontinuierlich gekürzt. Mit jedem Hochschulentwicklungsplan wurden und werden die personelle und finanzielle Ausstattung der Universität reduziert, die Leistungserwartungen dagegen erhöht. Schon in den letzten Jahren musste die Universität diese Kürzungen akzeptieren und zugleich tiefgreifende Reformen in der Studienstruktur durchführen. Reformbestrebungen, die eigentlich durch eine intensivere Betreuung der Studierenden die Zahl der Absolventen erhöhen sollten, wurden so ins Gegenteil verkehrt. Die Zahl Studierender soll erhöht und zugleich die Forschungsleistungen noch exzellenter werden, was aber durch das Einsparen der Stellen des dafür notwendigen Personals gar nicht möglich sein wird.

Diesen im Hochschulgesamtplan des Landes Bremen formulierten widersprüchlichen Zielsetzungen kann die Universität nicht mehr Folge leisten. Der AS hat eine Kommission zur Umsetzung der Sparauflagen eingesetzt, auch diese ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die vom politischen Senat erwarteten Kürzungen nicht umsetzbar sind. Selbst geringfügigere Einsparungen würden zu schmerzhaften Leistungseinbußen führen.

Das Land Bremen ist im Augenblick dabei, die Handlungsfähigkeit der Universität Bremen und deren langfristig aufgebauten wissenschaftlichen Erfolge nachhaltig zu zerstören. Und dies, obgleich die Universität für die überregionale Wahrnehmung Bremens, für die Reputation des Landes als Wissenschaftsstandort sowie für die Wirtschaft des Landes Bremen eine überragende und zukunftsweisende Bedeutung hat. Die Mitwirkung der Universität an diesem Akt der Zerstörung kann das Land Bremen von der Universität nicht erwarten.