HowToStugA: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Geschäftsordnung ===
=== Geschäftsordnung ===
* Ist eigentlich nicht notwendig, da der Arbeit freie Hand gelassen ist. Es darf jeder mitmachen (fest gewählt wird nur der Finanzer) und die Aufgaben kann jeder StugA individuell festlegen. Es gibt keine Muss-Aufgaben (Ausnahme: VV 1x pro Jahr, sonst gibts kein Geld vom AStA).
* Ist eigentlich nicht notwendig, da der Arbeit freie Hand gelassen ist. Es darf jede Person mitmachen (fest gewählt wird nur der Finanzer, bzw. Finanzerin) und die Aufgaben kann jeder StugA individuell festlegen. Es gibt keine Muss-Aufgaben (Ausnahme: VV 1x pro Jahr, sonst gibts kein Geld vom AStA).
* Der Finanzer muss dem AStA mitgeteilt werden.
* Der Finanzer, bzw. die Finanzerin muss dem AStA mitgeteilt werden.
* Besser wäre Aufgabenschwerpunkte mit den Verantwortlichen festzulegen und keine GO.
* Besser wäre Aufgabenschwerpunkte mit den Verantwortlichen festzulegen und keine GO.
* Sitzung kann für jeden geöffnet werden, so wird Vielfältigkeit und Transparenz gewahrt.  
* Sitzung kann für jeden geöffnet werden, so wird Vielfältigkeit und Transparenz gewahrt.


=== Aufgaben ===
=== Aufgaben ===

Version vom 17. November 2015, 21:35 Uhr

Wissenswertes bei der Neugründung eines StugA und Aufgaben dieser

Raum

  • Im Fachbereich nach der Raumverteilung fragen und eventuell einen eigenen StugA- Raum bekommen.
  • Eine Teilung mit einem anderen StugA wäre eine gute Alternative.
  • Möbel können aus einem Möbellager der Uni besorgt werden, Computer und Drucker eventuell über die Stugenrunde oder den AStA.
  • Einrichtung eines Postfachs oder Briefkastens.
  • Beim AStA kann jeder StugA ein Postfach bekommen, Adresse ist dann: StugA xyz; c/o: AStA Uni-Bremen; ...

Vorstellung

  • Der neue StugA sollte sich per Mail, Flyer oder persönlich beim Studiendekan bzw. der Studiendekanin, Fachbereichsdekan/Fachbereichsdekanin, den ProfessorInnen, der Studierendenschaft und dem Sekretariat vorstellen.
  • Gleichzeitig sollte man absprechen, dass man alle Protokolle und Infos zugeschickt bekommen möchte und nachfragen, welche Stellen durch die Studierendenschaft zu besetzen sind.

Finanzen

  • siehe hier auch Infoheft der AStA
  • Eine Kopierkarte kann bei Rainer im AStA besorgt werden. Damit hat man die Möglichkeit in den Fachbereichen und im AStA zu kopieren.
  • Papier, Stifte, Transparente, Büromaterial und Farben hat der AStA vorrätig und müssen nicht über die Kasse gekauft werden.
  • Alkohol darf nicht abgerechnet werden.

Geschäftsordnung

  • Ist eigentlich nicht notwendig, da der Arbeit freie Hand gelassen ist. Es darf jede Person mitmachen (fest gewählt wird nur der Finanzer, bzw. Finanzerin) und die Aufgaben kann jeder StugA individuell festlegen. Es gibt keine Muss-Aufgaben (Ausnahme: VV 1x pro Jahr, sonst gibts kein Geld vom AStA).
  • Der Finanzer, bzw. die Finanzerin muss dem AStA mitgeteilt werden.
  • Besser wäre Aufgabenschwerpunkte mit den Verantwortlichen festzulegen und keine GO.
  • Sitzung kann für jeden geöffnet werden, so wird Vielfältigkeit und Transparenz gewahrt.

Aufgaben

  • Vollversammlung im Fachbereich 1x pro Jahr, Wahl des Finanzers dort (das Protokoll benötigt der AStA), mindestens 4% des Studiengangs müssen anwesend sein, mindestens 2 Wochen Ankündigungszeit.
  • Alte Klausuren, Prüfungen und Protokolle für die Studierenden aufbewahren und sammeln. (hierzu zählen auch Gedächtnisprotokolle)
  • Erstsemesterbetreuung (Erstiheft – Vorstellung von den Professoren, des FB, der Literatur (man kann die Verlage wegen Probeexemplaren anschreiben), der Seminare; Orientierungswoche – Stand im MZH, Erstifrühstück, Kneipentour, Uni-Rally, Tutorien wegen Stundenplan; Erstifahrt)
  • Nachwuchsarbeit
  • Grillfeste /Sportveranstaltung
  • Verteilung von hochschulpolitischen Infos, z.B. HEP5, Studiengebühren
  • Party, Stammtisch
  • StugA – Fahrt, Teilnahme an Bundesfachschaftstagungen
  • inhaltliche Vertiefung von Seminaren, Vorlesungen (z.B. als Tutorien)
  • Problemberatung und Mediation zwischen Profs und Studenten
  • Fachbereichszeitung
  • Stugenkonferenz – Ein von den Stugen selbstverwaltetes Organ, welches sich um Vernetzung der Stugen bemüht und dass pro Jahr ca. 10.000 € zur Verteilung zur Verfügung hat (Antragstellung – Behandlung als Tagesordnungspunkt). Findet ungefähr alle 4 Wochen statt. (siehe Startseite)